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- Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption bzw. für Tagesgäste nach Entrichtung der fälligen Gebühren gestattet. Campinggäste zahlen die fälligen Gebühren bei der Anmeldung in der Rezeption im Voraus für die Dauer des Aufenthaltes, soweit dies nicht vorab erfolgte.
- Bei Zuwiderhandlung gegen diese Ordnung kann der Inhaber aufgrund seines Hausrechtes den Platzverweis aussprechen. Das Platzpersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung, Ruhe, Sicherheit und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Den Anordnungen des Platzpersonals oder der von den Inhabern beauftragten Personen ist uneingeschränkt zu folgen. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch und muß mit Platzverweis rechnen. Dem Inhaber bleibt im Falle des Platzverweises der Anspruch auf den vollen Mietzins.
- Camper und Besucher haben Ordnung auf Ihrem Standplatz zu halten. Sie dürfen keine Bäume oder Sträucher beschädigen oder entfernen. Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sind gestattet, bedürfen jedoch der schriftlichen Genehmigung durch die Betreiber. Bei Verlassen des Standplatzes gehen diese Anpflanzungen in das Eigentum des Campingplatzes über, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Mündliche Absprachen mit dem Personal haben grundsätzlich keine Gültigkeit. Anträge, Bestellungen oder Reservierungen bedürfen der Schriftform.
- Für angemeldete Haustiere muß vor Beginn des Aufenthaltes ein gültiges Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Hunderassen, die zu den Kampfhunden gehören, können aus Sicherheitsgründen nicht aufgenommen werden. Bei Beschwerden oder Belästigungen durch Hunde oder andere Tiere müssen diese sofort den Platz verlassen. Das Mitbringen von Hunden ist ausschließlich unseren Campern gestattet, nicht ihren Gästen.
- Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist untersagt. Ferner wird das Verkleiden von Wohnwagen mit Brettern etc., das Aufstellen von Vorbauten jeglicher Art (außer handelsübliche Vorzelte mit Vorzeltboden) nicht gestattet. Das Verlegen von Bodenplatten ist ebenfalls untersagt. Das Spannen von Überzeltplanen durch Schlingen oder Haken an den Bäumen ist nicht gestattet.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen die Räder bei Wohnwagen während der Standzeit nicht abgebaut werden. Die Zug- bzw. Fahrfähigkeit ist zu gewährleisten.
- Bewegungs- und Ballspiele dürfen im Interesse der Ruhe auf dem Platz nicht zwischen den Zelten, Wohnwagen und sonstigen Campingeinrichtungen durchgeführt werden.
- Der Anschluss an das elektrische Netz liegt im Ermessen des Platzpersonals und darf nur durch diese erfolgen. Unberechtigte Entnahme ist verboten und strafbar. Das Platzpersonal behält sich vor, Anschluß und Geräte zu kontrollieren. Das elektrische Heizen ist grundsätzlich verboten, ebenso das Betreiben von Stromaggregaten.
- Bei mutwilliger Verunreinigung der sanitären Einrichtungen und Wasserstellen wird ein pauschaler Schadensersatz von 250 Euro fällig und es kann ein Platzverweis erfolgen. Warmwasser ist nur in den Sanitär- und Abwaschstellen zu verbrauchen. Es ist auf keinen Fall gestattet, warmes Wasser zu den Standplätzen mitzunehmen. Die Standorte der Wasserstellen werden von den Inhabern bestimmt. Die Wasserentnahmestellen sind für jedermann frei zur Benutzung zu lassen. Das Waschen ist dort verboten.
- Abfall (Hausmüll) darf nur in die dafür vorgesehenen Container, Sperr- und Sondermüll darf grundsätzlich nicht in die Müllcontainer geworfen werden. Für Sperr- und Sondermüllentsorgung ist jeder Camper und Besucher selbst verantwortlich. Abwässer und Fäkalien sind in Behälter aufzufangen und in die hierfür vorgesehene Ausgußvorrichtung zu entleeren.
- Offenes Feuer kann wegen der Waldbrandwarnstufe auf keinen Fall zugelassen werden. Holzkohlegrills sind bis zur Waldbrandstufe 2 erlaubt. Die Grillasche muss in die extra dafür vorgesehenen Behälter gebracht werden.
- Die Platzruhe geht von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot (Ausnahmen bilden Dienstfahrzeuge der Verwaltung). Radios u.ä. sind auf Zeltlautstärke zu stellen, auch laute Unterhaltungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch die Inhaber. Das Landeskulturschutzgesetz und die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen liegen in der Anmeldung aus und sind zu beachten.
- Die Betreiber sind versichert gegen Haftplichtschäden, auch verursacht durch von Ihnen Beauftragte. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. gegen Schäden durch Brand, Einbruchsdiebstahl, Entwendung, Hagel, Hochwasser, Schneelast, Sturm, Baumfall, Eis- und Schneeglätte, höhere Gewalt, Stromschäden sowie sonstige unabwendbare Ereignisse. Im übrigen haftet der Campingplatz für Schäden, gleich welcher Art, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es ist daher ratsam, selbst eine entsprechende Campingversicherung abzuschließen.
- Der Camper haftet für seine angemeldeten Personen und Besucher insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung dieser Campingordnung. Der Campingplatz ist am Tag der Abreise bis spätestens 12:00 Uhr in sauberem Zustand zu verlassen, danach ist eine neue Gebühr fällig. Jeder Diebstahl und jede Beschädigung am Eigentum des Campingplatzes wird geahndet und hat eine Anzeige, einen sofortigen Platzverweis bzw. Bußgeld in Höhe von 250 Euro zur Folge.